Dr. Jeanette Reinhardt

Psychologische Psychotherapeutin

Therapie 

Nachdem Sie mich telefonisch kontaktiert haben, vereinbare ich mit Ihnen diagnostische Vorgespräche (Probatorik), bei denen Sie mir ihr Anliegen schildern können. Anschließend können wir gemeinsam entscheiden, ob mein Behandlungsangebot und ihr Anliegen zusammenpassen.

Die Therapie findet in Form von Einzelsitzungen (à 50 Minuten, Präsenz oder als Videosprechstunde) und in der Regel einmal pro Woche statt. Eine Kurzzeittherapie umfasst 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie zusätzliche 36 Sitzungen. Bei ausreichender Begründung ist eine Verlängerung der Therapie bis zu maximal 80 Sitzungen insgesamt möglich.

Die Qualitätssicherung meiner Arbeit wird durch die Lektüre der neuesten  Forschungsergebnis-se, Fragebögen zum Messen der Therapieerfolge, regelmäßige Fortbildungen, Supervision sowie Intervisionen mit Fachkollegen gewährleistet. 


Kostenübernahme
 

Gesetzliche Krankenversicherung

Da ich eine Kassenzulassung habe, kann mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen eine Abrechnung erfolgen.

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Mit privaten Krankenversicherungen sowie mit der Beihilfe (Beamte) ist eine Abrechnung möglich. Private Krankenversicherungen sowie die Beihilfe übernehmen bei Vorliegen einer begründeten Diagnose auf Antrag in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Im Einzelfall hängt die Kostenübernahme von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Vor Aufnahme einer Psychotherapie ist es daher erforderlich, dass Sie sich bei Ihrer Versicherung über ihre Vertragsbedingungen erkundigen. 

Selbstzahler

Selbstzahler haben keine weiteren Formalitäten zu beachten. Die Höhe des Honorars orientiert sich an den Sätzen der Krankenversicherungen.